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Hey Fraunhofer, das ULD bestätigt hohe Sicherheit des TeamDrive Cloud Storage

Wie wir uns erinnern, hat das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie die Sicherheit diverser Cloud Storage Services, darunter die Lösung vom deutschen Anbieter TeamDrive, in Frage gestellt. Das Brisante daran ist, dass TeamDrive vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), das dem bekannten Datenschützer Thilo Weichert unterstellt ist, als sicher zertifiziert wurde. Neben einer offiziellen Stellungnahme von TeamDrive Geschäftsführer Volker Oboda hatte sich ebenfalls CloudSafe CEO Roberto Valerio via Kommentar zu den Vorwürfen von Fraunhofer geäußert. Beide vertreten die Meinung, dass Fraunhofer diese Studie nur dazu nutzen wird, um demnächst einen eigenen Cloud Storage auf den Markt zu bringen, was ebenfalls mein erster Gedanke war, als ich von der Studie gehört hatte.

In einer heutigen Stellungnahme erklären das ULD sowie die technischen und rechtlichen Gutachter, dass an der Zertifizierung zum Datenschutzgütesiegel festgehalten wird. TeamDrive erfüllt somit weiterhin die hohen Sicherheitsanforderungen, die zur Erteilung des Datenschutzgütesiegel erforderlich sind. Das ULD und die Gutachter begrüßen die ausführliche Studie von Fraunhofer SIT. Sie gibt wertvolle Hinweise zu Schwachpunkten von Cloud-Diensten.

Bezüglich des zertifizierten Produkts „TeamDrive 2.4“ weisen die Gutachter Rechtsanwalt Stefan Hansen-Oest und der IT-Sachverständige, Andreas Bethke die Kritikpunkte, die zur Abwertung von TeamDrive geführt haben, zurück. In Ihrer Stellungnahme erläutern sie, dass die in TeamDrive verwendete Transportverschlüsselung eine starke Kombination aus bekannten, sicheren, symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren ist.

„Das „Kerckhoffs’sche Prinzip“ hat seine Berechtigung, sofern ein Anbieter die Sicherheit seines Systems nur mit der Geheimhaltung der „Verschlüsselungsmethode“ und nicht nur auf die Geheimhaltung des Schlüssels begründet. Eine Verschlüsselung wird aber nicht dadurch unsicher, dass der Verschlüsselungsalgorithmus nur einer begrenzten Anzahl von Personen wie z.B. Sachverstän digen oder Zertifizierungsstellen zugänglich gemacht wird. Entscheidend ist, dass der Verschlüsselungsalgorithmus als sicher bewertet werden kann. Und das war im Hinblick auf TeamDrive der Fall.“, so Rechtsanwalt Hansen-Oest.

Nach Auffassung der Gutachter hat das Fraunhofer Institut TeamDrive unberechtigt falsch bewertet. In der Fraunhofer Studie wurden die Serverlösungen von TeamDrive für Privat Clouds oder auf eigenen Server vollkommen verschwiegen. Mit den TeamDrive Enterprise Hosting Servern haben Unternehmen die volle Kontrolle über alle Daten und deren Sicherheit.

TeamDrive bleibt damit die einzige Lösung, die Storage in der Cloud in Zusammenhang mit dem deutschen Datenschutzgütesiegel anbietet.