Die US-Regierung hat mit PRISM die Verunsicherung bei Internetnutzern und Unternehmen weiter vergrößert und damit den Vertrauensverlust gegenüber US-amerikanischen Anbietern enorm verstärkt. Nach dem Patriot Act, der oftmals als das Hauptargument gegenüber dem Einsatz von Cloud-Lösungen US-amerikanischer Anbieter genannt wurde, hat nun die Überwachung durch die NSA das Fass zum Überlaufen gebracht. Aus der Sicht eines Unternehmens kann unter diesen Umständen die Entscheidung derzeit nur lauten, sich gegen einen Cloud Anbieter aus den USA zu entscheiden, selbst dann, wenn dieser ein Tochterunternehmen mit Standort und Rechenzentrum in Europa oder Deutschland hat. Darauf hatte ich bereits in diesem Artikel hingewiesen. Nichts desto trotz muss das Wirtschaftsleben weitergehen, was auch mit der Cloud funktionieren kann. Hier gilt es allerdings auf die technische Sicherheit zu achten, die in diesem Artikel thematisiert wird.
Betroffene Parteien
Diese ganze Thematik gilt zwangsläufig nicht nur für Unternehmen, sondern für jeden Nutzer der aktiv in der Cloud kommuniziert und seine Daten teilt und synchronisiert. Zwar darf in diesem Zusammenhang das Thema Datenschutz nicht vernachlässigt werden, für Unternehmen steht in der Regel jedoch noch mehr auf dem Spiel, wenn Informationen mit Firmeninterna abgefangen werden oder Sprach- und Videokommunikation überwacht wird. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass dies in erster Linie nichts mit der Cloud zu tun hat. Datenkommunikation wurde lange vor Cloud-Infrastrukturen und -Services betrieben. Jedoch führt die Cloud in Zukunft zu einer immer stärkeren Vernetzung und dient als Dreh- und Angelpunkt moderner Kommunikations- und Kollaborationsinfrastrukturen.
Die aktuelle Sicherheitslage
Der PRISM Skandal zeigt das gesamte Ausmaß der Möglichkeiten, die es den US-Sicherheitsbehörden erlaubt, ungehindert und ungeachtet auf die weltweite Datenkommunikation zuzugreifen. Dazu nutzen die US-Behörden offiziell die „National Security Letter (NSL)“ des US Patriot Act und den „Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA)“. Auf Grund dieser Anti-Terror Gesetze sind die US-Anbieter und deren Töchterfirmen im Ausland dazu verpflichtet Auskünfte über angefragte Informationen zu erteilen.
Im Rahmen der PRISM Enthüllungen wird ebenfalls über vermeintliche Schnittstellen, „Kopier-Räume“ oder Backdoors bei den Anbietern spekuliert, mit denen Dritte direkt und ungehindert die Daten abgreifen können. Das widersprechen die Anbieter jedoch vehement.
US-Anbieter, nein Danke?
Während der Auswahl eines Cloud-Anbieters* werden verschiedene Segmente betrachtet die grob in technische und organisatorische Bereiche unterteilt werden können. Der technische Bereich spiegelt in diesem Fall die technische Sicherheit und der organisatorische die rechtliche Sicherheit wieder.
Die organisatorische Sicherheit ist mit Vorsicht zu genießen. Der Patriot Act öffnet den US-Sicherheitsbehörden legal die Türen, soweit ein Verdachtsfall vorliegt. Inwieweit dieses immer im rechtlichen Rahmen bleibt, vagen mittlerweile viele zu bezweifeln. An dieser Stelle ist Vertrauen gefragt.
Technologisch betrachtet sind die Rechenzentren der Cloud-Anbieter als sicher einzustufen. Der Aufwand und die Investitionen die von den Anbietern betrieben werden, kann kein normales Unternehmen erbringen. Aber auch hier gilt 100% Sicherheit kann niemals gewährleistet werden. Soweit möglich sollte der Nutzer zusätzlich eigene Sicherheitsmechanismen einsetzen. Weiterhin sollten die Gerüchte über staatliche Zugriffe der NSA nicht ungeachtet bleiben. Über zwei US-amerikanische Telefonanbieter gibt es bestätigte Berichte, in denen über direkte Zugriffe auf die Kommunikation durch die NSA und stark gesicherte Räumen, die über modernste Überwachungstechnologien verfügen, die Rede ist. In diesem Zusammenhang sollten auch die Anbieter von on-Premise IT-Lösungen betrachtet werden, inwieweit diese unterwandert sind.
Unter beiden Gesichtspunkten und der aktuellen Sicherheitslage sind US-amerikanische Anbieter mit Vorsicht zu genießen. Das gilt ebenfalls für deren Tochterfirmen mit einem Sitz in der EU. Denn auch diese sind nicht in der Lage zumindest die notwendige rechtliche Sicherheit zu erfüllen.
Aber auch der deutsche Geheimdienst darf nicht ungeachtet bleiben. Neueste Meldungen weisen daraufhin, dass der „Bundesnachrichtendienst (BND)“ die Überwachung des Internets ebenfalls weiter massiv ausbauen wird. Dazu stehen Mittel in Höhe von 100 Million EUR bereit, von denen von der Bundesregierung bereits fünf Millionen EUR freigegeben wurden. Im Gegensatz zur NSA wird der BND nicht den vollständigen Datenverkehr im Internet speichern, sondern nur auf bestimmte verdächtige Inhalte prüfen. Dazu darf er laut dem G-10-Gesetz bis zu 20 Prozent der Kommunikationsdaten zwischen Deutschland und dem Ausland mitlesen.
Hardliner müssen mit sofortiger Wirkung sämtliche digitale sowie analoge Kommunikation einstellen. Das wird allerdings nicht mehr funktionieren, da die Abhängigkeit zu groß geworden ist und das moderne unternehmerische Dasein von der Kommunikation bestimmt wird. Es müssen daher andere legale Wege gefunden werden, trotz Überwachung, eine sichere Kommunikation und Datenübertragung zu gewährleisten.
* Ein Cloud-Anbieter kann in diesem Zusammenhang ein Service-Anbieter oder ein Anbieter von Private Cloud oder IT-Hard- und Software-Lösungen sein.
Anforderungen an sichere Cloud-Services und IT-Lösungen
Zunächst muss klar gesagt werden, dass es kein Allheilmittel gibt. Die Gefahr geht spätestens von dem Nutzer aus, der über die Gefahrenlage nicht aufgeklärt ist oder mit Absicht Unternehmensdaten entwendet. Ungeachtet dessen führen die PRISM Erkenntnisse zu einer neuen Sicherheitsbetrachtung im IT-Bereich. Und es ist zu hoffen, dass sich damit ebenfalls das Sicherheitsbewusstsein der Anwender vergrößert.
Unterstützung können Unternehmen dabei von Cloud-Services und IT-Lösungen erhalten, die das Thema Sicherheit von Beginn an zum bedingungslosen Teil ihres Leitmotivs gemacht haben. Das sollten unter den aktuellen Umständen bevorzugt Anbieter aus Europa oder Deutschland sein. Auch wenn es bereits erste Berichte über Verzwickungen und Einflüsse der US-Regierung und von US-Anbietern auf die Europäische Kommission gibt, die eine „Anti-FISA-Klausel“ in der EU-Datenschutzreform verhindert haben, existieren in Europa keine vergleichbaren Gesetze wie der US Patriot Act oder FISA.
Demnach können auch europäische und deutsche IT-Anbieter, die nicht dem Patriot Act unterstellt und nicht staatlich unterwandert sind, US-amerikanischen Anwendern dabei helfen ihre Datenkommunikation sicher zu betreiben.
Kriterien für die Anbieterauswahl
Beim Thema Sicherheit geht es immer wieder verstärkt um Vertrauen. Und genau dieses Vertrauen erreicht ein Anbieter nur durch Offenheit, indem er sich von seinen Kunden technologisch in die Karten schauen lässt. IT-Anbieter stehen oftmals in der Kritik zu verschlossen zu sein und keine Auskünfte über ihre proprietären Sicherheitsprotokolle zu machen. Das stimmt zum Teil, denn es gibt auch Anbieter die darüber bereitwillig sprechen und kein Geheimnis daraus machen. So einen Anbieter gilt es zu finden.
Neben dem subjektiven Thema Vertrauen, ist es aber insbesondere die implementierte Sicherheit, die eine sehr wichtige Rolle spielt. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter aktuelle Verschlüsselungsmechanismen einsetzt, dazu gehören:
- Advanced Encryption Standard – AES 256 für die Verschlüsselung der Daten.
- Diffie-Hellman und RSA 3072 für den Schlüsselaustausch.
- Message Digest 5/6 – MD5/MD6 für die Hash-Funktionalität.
Weiterhin nimmt die Bedeutung der End-to-End Verschlüsselung der gesamten Kommunikation immer stärker zu. Das bedeutet das der gesamte Prozess, den ein Nutzer mit der Lösung durchläuft, von Anfang bis Ende durchgehend verschlüsselt ist. Das beinhaltet u.a.:
- Die Benutzerregistrierung
- Die Anmeldung
- Den Datentransfer (Versand/ Empfang)
- Übertragung der Schlüsselpaare (Public/ Private Key)
- Der Speicherort auf dem Server
- Der Speicherort auf dem lokalen Endgerät
- Die Sitzung während ein Dokument bearbeitet wird
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass der private Schlüssel für den Zugriff auf die Daten und das System ausschließlich im Besitz des Anwenders sein darf. Und auch nur ausschließlich auf dem lokalen System des Anwenders verschlüsselt gespeichert wird. Der Anbieter darf über keine Möglichkeiten verfügen, diesen privaten Schlüssel wiederherzustellen und niemals auf die gespeicherten Daten Zugriff erhalten. Achtung: Es gibt Cloud-Storage Anbieter, die sowohl den privaten Schlüssel wiederherstellen, als auch auf die Daten des Nutzers Zugriff nehmen können.
Weiterhin gibt es Anbieter, von denen die Kontrolle über die eigenen Daten thematisiert wird. Das ist zwar richtig. Allerdings wird zwangsläufig früher oder später extern kommuniziert und dann ist eine harte End-to-End Verschlüsselung unumgänglich.
Empfehlung für das Management
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne TeamDrive erwähnen, die ich vor kurzem analysiert habe. Die deutsche Filesharing und Synchronisations-Lösung für Unternehmen wurde vom „Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)“ mit dem Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet und gehört zu Gartners „Cool Vendor in Privacy“ 2013. In den Medien wird TeamDrive hin und wieder als proprietär und verschlossen beschrieben. Das kann ich allerdings nicht bestätigen. TeamDrive hat mir für meine Analyse bereitwillig umfangreiche Informationen (z.T. unter NDA) zur Verfügung gestellt. Auch das selbst entwickelte Protokoll wird auf Anfrage für einen Audit offen gelegt.
Weitere Informationen zur Auswahl einer sicheren Share-, Sync- und Collaboration-Lösung
Ich möchte noch auf meinen Sicherheitsvergleich zwischen TeamDrive und ownCloud hinweisen, in dem ich beide Sicherheitsarchitekturen gegenübergestellt habe. Der Vergleich gibt zudem weitere Hinweise, was bei der Auswahl einer sicheren Share-, Sync- und Collaboration-Lösung zu beachten ist.