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Grundsätzliche Orientierungshilfe zur Adaption von Cloud Computing

Die konkrete Auswahl eines Anbieters gehört zu den vermeintlich schwierigsten Aufgaben bei dem Weg in die Cloud. Damit verbunden sind u.a. Themen wie Datenschutz, Datensicherheit und viele weitere technische (Sicherheits)-Bereiche. Es geht im großen und ganzen also um Vertrauen.

Für die Adaption des Cloud Computing gibt es grundsätzliche Dinge zu beachten

Bereits im September 2011 haben daher die Arbeitskreise Technik und Medien während der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ein Paper mit dem Namen „Orientierungshilfe – Cloud Computing“ in der Version 1.0 erarbeitet und veröffentlicht. Es hat die die Aufgabe den datenschutzkonformen Einsatz von Cloud Computing Angeboten zu ermöglichen und zu fördern und richtet sich speziell an Unternehmen.

Der Inhalt des Papers geht u.a. auf die immer wieder viel diskutierten Probleme wie Datenschutz und Datensicherheit sowie der Verarbeitung sensibler Daten in den USA ein.

Das Paper „Orientierungshilfe – Cloud Computing Version 1.0“ kann von jeder Webseite der 16 Datenschutzbehörden kostenlos heruntergeladen werden, z.B. hier.


Bildquelle: http://www.skd-immobilien.de, http://icons.iconarchive.com

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Weltweite Cloud Computing Scorecard veröffentlicht – Deutschland auf Platz 3

Die Business Software Alliance (BSA), ein globale Fürsprecher der Software-Industrie gegenüber Regierungen und Kunden auf dem internationalen Markt hat die erste weltweite Cloud Computing Scorecard veröffentlicht. Deutschland belegt darin einen guten dritten Platz. „Weltmeister“ ist Japan gefolgt von Australien.

Die erste weltweite Cloud Scorecard analysiert die rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Breitband-Infrastruktur von 24 Ländern, die zusammen 80 Prozent des weltweiten ITK-Markts ausmachen. Die Analyse ist in sieben Kategorien zusammengefasst, die von zentraler Bedeutung für das Wachstum und den Betrieb von Cloud Computing sind.

Analyse-Bereiche der Studie

Die Studie umfasst eine detaillierte Land-für-Land-Analyse der Gesetze, Vorschriften, Rechtsprechungen, Politik der Regierung und Standards. Die darin betrachteten Einschätzungen enthalten eine Bewertung der Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Gesetze in jedem Land sowie eine Bewertung der Übereinstimmung mit den einschlägigen Verträgen und gegebenenfalls globalen Vereinbarungen. Die Scorecard-Analyse basiert auf einer Kombination der veröffentlichten Informationen, Statistiken und Bewertungen durch unabhängige Experten der Galexia Consulting. Weitere Details bezüglich Quellen, einschließlich Links, sind in den einzelnen Berichten zu den Ländern vorhanden.

Thema Gewichtung Wert
Datenschutz 10% 10
Sicherheit 10% 10
Internetkriminalität 10% 10
Geistiges Eigentum 20% 20
Standards 10% 10
Förderung des freien Handels 10% 10
IKT-Bereitschaft, Breitbandausbau 30% 30

Die Punktzahl des jeweiligen Lands wurde unter Verwendung eines 66-Punkt Scoring-Gitter und Analysen berechnet. Die Punkte stammen aus einem gewichteten System, das jedem Abschnitt/ Frage eine unterschiedliche Gewichtung zuordnet. Eine Reihe von grundlegenden untersuchenden Fragen wurden aus dem Scoring-System ausgeschlossen. Jede Gruppe von Fragen wurde gewichtet, um ihre Bedeutung für das Cloud Computing zu reflektieren. Dabei wurde jede einzelne Frage ebenfalls gewichtet, um ihre Bedeutung innerhalb der Gruppe zu reflektieren. Um bei der Nutzung der Studie und dem Scoring zu helfen, basieren die Bewertungen auf einer Reihe von Fragen, die so aufgebaut sind, dass eine „Ja“-Antwort gute Rahmenbedinungen für das Cloud Computing in diesem Land wiederspiegelt.

Die Gewichtungen befinden sich in der obigen Tabelle. Die Ergebnisse können in der Studie nachgelesen werden.

Die berücksichtigten Länder der Studie

Die Scorecard soll eine Plattform für Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Anbietern von Cloud-Angeboten bieten und dabei einen Blick auf die Entwicklung einer international harmonisierten Regelung von Gesetzen und Verordnungen, die relevant für das Cloud Computing sind, bieten. Es ist ein Tool, mit dem Politiker eine konstruktive Selbst-Evaluation führen können und die nächsten Schritte ergreifen sollen, um damit dazu beitragen, das Wachstum des globalen Cloud Computing zu fördern.

Deutschland landet mit 79.0 Punkten in der Studie nach Japan (83.3) und Australien (79.2) weltweit auf Platz 3. Zu den weiteren Ländern gehören die USA, Frankreich, Italien, Großbritannien, Korea, Spanien, Singapur, Polen, Kanada, Malaysia, Mexiko, Argentinien, Russland, Turkei, Südafrika, Indien, Indonesien, China, Thailand, Vietnam und Brasilien.

Zusammenfassung der Bewertung für Deutschland

Laut der Studie verfügt Deutschland über umfassende Gesetzgebungen zur Bekämpfung des Cybercrime und ist bzgl. des Schutz des geistigen Eigentums immer auf dem aktuellen Stand. Die Kombination dieser Gesetze bietet einen angemessenen Schutz für Cloud Computing Services in Deutschland. Beide Gesetze sollen laut der Studie bald überprüft werden.

Es gibt jedoch eine anhaltende Unsicherheit darüber, ob Web-Hosting Anbieter und Internetzugangsanbieter für Urheberrechtsverletzungen auf ihren System haften müssen.

Deutschland verfügt ebenfalls über moderne E-Commerce Gesetze und ist dabei die elektronische Signatur einzuführen. Wie die meisten europäischen Länder verfügt Deutschland über umfassende Rechtsvorschriften zum Datenschutz, hat aber erschwerende Zulassungsanforderungen, die als Kosten Barriere für die Nutzung von Cloud Computing dienen können. Darüber hinaus hat Deutschland 17 Datenschutzbehörden, was zu Unsicherheiten bei der Anwendung von Gesetzen führt.

Deutschland hat ein starkes Engagement für internationale Standards und Interoperabilität, was ist mit den jüngsten politischen Änderungen verbessert wurde.

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die Breitbandstrategie der Bundesregierung veröffentlicht, welche die Internetzugangsanbieter verpflichtet, bis 2015 in 75% der Haushalte die Download-Geschwindigkeiten auf 50 Mbps zu erhöhen.

Rangliste

Platz Land Punkte
1. Japan 83.3
2. Australien 79.2
3. Deutschland 79.0
4. USA 78.6
5. Frankreich 78.4
6. Italien 76.6
7. Großbritannien 76.6
8. Korea 76.0
9. Spanien 73.9
10. Singapur 72.2
11. Polen 70.7
12. Kanada 70.4
13. Malaysia 59.2
14. Mexiko 56.4
15. Argentinien 55.1
16. Russland 52.3
17. Turkei 52.1
18. Südafrika 50.4
19. Indien 50.0
20. Indonesien 49.7
21. China 47.5
22. Thailand 42.6
23. Vietnam 39.5
24. Brasilien 35.1

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Amazon Web Services gerade verstärkt in Brasilien investieren! Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Engagement positiv auswirken wird.


Quelle: BSA Global Cloud Computing Scorecard

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Die Herausforderungen des Cloud Computing: Datenschutz und Datensicherheit

Mit der Adaption von Cloud Computing Technologien und Services stehen Unternehmen Herausforderungen gegenüber, die es zu bewältigen gilt. Zum einen müssen organisatorische Voraussetzungen geschaffen und Aufklärungsarbeit innerhalb des Unternehmens geleistet werden, um die Akzeptanz und das Verständnis zu stärken. Zum anderen treffen aber auch viele “Widerstände” von außen auf das Unternehmen. Das sind neben Fragen bzgl. der Sicherheit und des Datenschutz ebenfalls Themen zur Verfügbarkeit und Performanz des ausgewählten Cloud Service sowie dessen Integrationsfähigkeit in die bereits bestehende IT-Infrastruktur und die nahtlose Unterstützung der vorhandenen Geschäftsprozesse. Und wie auch schon aus den klassischen Sourcingmöglichkeiten bekannt, besteht auch im Cloud Computing die Angst, in die Abhängigkeit eines einzigen Anbieters zu verfallen. So müssen auch hier die Interoperabilität und die Schnittstellen des Anbieters sowie ein Vergleich zu anderen Anbieteren vorgenommen werden.

Ist die Entscheidung für die Nutzung des Cloud Computing gefallen, ist es für Unternehmen zunächst an der Zeit, eine Ist-Analyse der bestehenden IT-Infrastruktur und Systeme vorzunehmen, um auf Basis dieser zu planen, welche Cloud Services adaptiert werden sollen. Hier kann bspw. eine Kosten-/ Nutzen-Analyse weiterhelfen, bei der auch eine Risikobewertung nicht fehlen sollte. Um erste Erfahrungen auf dem Cloud Computing Gebiet zu sammeln, sollte ein Pilotprojekt initiiert werden, welches auf Grund des Cloud Computing Konzepts schnell und kostengünstig gestartet werden kann. Dieses sollte einem Gesamtverantwortlichen “Cloud” untergeordnert sein, der als zentrale Stelle innerhalb der Organisation für die Adaption und Beratung der einzelnen Abteilungen für dieses Thema zuständig ist. Mit den gesammelten Erfahrungen können dann weitere Projekte gestartet werden und die Adaption unterschiedlicher Cloud Services sukzessive vorgenommen werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Während der Nutzung einer Public Cloud werden die Daten eines Unternehmens immer an einen Cloud Anbieter übertragen. Aus diesem Grund sind viele Kritiker der Meinung, dass Cloud Computing von der rechtlichen Seite betrachtet nicht zulässig sei, da die Anforderungen des Datenschutzes an dieser Stelle nicht erfüllt werden.

Arnd Böken zeigt, dass es rechtlich ohne weiteres möglich ist, personenbezogene Daten innerhalb einer Public Cloud verarbeiten zu lassen, wenn das Unternehmen und der Cloud Anbieter bestimmte Voraussetzungen einhalten. Der Cloud Anbieter wird dafür als Auftragsdatenverarbeiter für das Unternehmen tätig.
Nach §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss das Unternehmen den Cloud Anbieter zunächst sorgfältig auswählen, um diesen die Auftragsdatenverarbeitung vornehmen zu lassen. Dazu hat es die Pflicht, “[…] zu prüfen, ob der Anbieter geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen hat, die Daten sicher zu verarbeiten.” Um das sicherzustellen, muss das Unternehmen das Schutzkonzept des Cloud Anbieters überprüfen. Grundsätzlich müssen dabei die folgenden Grundsätze der Datensicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Anlage zu § 9 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingehalten werden:

  • Zutrittskontrolle: Maßnahmen, die Unbefugte am Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen hindern. Das gilt für Außenstehende sowie für Mitarbeiter aus anderen Unternehmensbereichen oder Mitarbeiter außerhalb ihrer Arbeitszeit, etwa durch Gebäudeüberwachung, Einrichten von Sicherheitszonen, Berechtigungsausweise und Alarmanlagen.
  • Zugangskontrolle: Maßnahmen, die Unbefugte daran hindern, Datenverarbeitungssysteme zu nutzen, etwa durch Passwortvergabe, sowie Schutzmaßnahmen gegen Eindringen wie Firewalls.
  • Zugriffskontrolle: Schutzmaßnahmen, damit Mitarbeiter Daten nur im Rahmen ihrer Zugriffsberechtigung einsehen und nutzen können sowie der Schutz bei Nutzung der Daten und nach Speicherung. Zum Beispiel eine eindeutige Zuweisung von Zugriffsberechtigungen, wirksame Prüfverfahren und Verschlüsselung.
    Weitergabekontrolle: Schutz der Daten bei Speicherung oder Weitergabe einschließlich einer Dokumentation, an welche Stellen Weitergabe vorgesehen ist. Durch genaue Dokumentation der beteiligten Rechenzentren, Protokollierung der Speicherorte der Daten, Regelungen zur Verschlüsselung und zuverlässige Löschverfahren.
  • Eingabekontrolle: Protokollierung, wann und von wem welche Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
  • Auftragskontrolle: Daten dürfen bei Auftragsdatenverarbeitung nur nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden. Unter anderem durch eine eindeutige Regelungen zur Zweckbindung, zu Zugriffsbeschränkungen, zur Aufbewahrung, zum Verlust von Datenträgern, zu Löschverfahren und vollständiger Herausgabe nach Auftragsende.
  • Verfügbarkeitskontrolle: Schutzmaßnahmen gegen zufällige Zerstörung oder Verlust von Daten. Beispielsweise durch regelmäßige Sicherung, USVs und Katastrophenpläne.
    Trennungskontrolle: Systeme müssen Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, getrennt verarbeiten können. Zum Beispiel durch Trennung über Zugriffsregelung.

Des Weiteren sind Zertifizierungen des Anbieters unverzichtbar sowie eine Bestätigung über die Einhaltung des oben genannten Schutzkonzeptes.

Eine Auftragsdatenverarbeitung setzt gleichermaßen voraus, “[…] dass die Daten nur in Rechenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein, verarbeitet werden.” Aus diesem Grund haben viele Cloud Anbieter ebenfalls EU/EWR-Clouds im Angebot, z.B. dann, “[…] wenn ein Unternehmen seine Buchführung in die Cloud auslagern will.”
Zudem sollte ein Unternehmen mit dem Cloud Anbieter eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen, bevor es diesem weitere Interna mitteilt.

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Cloud Computing – Ein einleitender Überblick

Der Begriff Cloud Computing prägt seit nun mehr zwei Jahren das Bild der Informationstechnologie um Dienste und Infrastrukturressourcen über das Internet zu vermieten. Gartner sieht in Cloud Computing den Hype – siehe Graphik und prophezeit, dass es sich in den kommenden zwei bis fünf Jahren etabliert und die Welt der Informationstechnologie grundlegend verändern wird.

Die Idee IT-Ressourcen zu mieten anstatt diese zu kaufen ist allerdings nicht neu und blickt auf eine
lange Geschichte zurück.

Cloud Computing verspricht kostengünstig und schnell IT-Ressourcen und Dienste zu beziehen, was zunehmend von den Großen der Internetbranche sowie Anbietern von Software as a Service Diensten, Hostingprodukten und Netz- und Infrastrukturen vorangetrieben wird. Letztendlich ist jedes dieser genannten Angebote aber nur ein Teil dieses großen Puzzles. Nur die (Teil-)Kombination aller genannten Angebote führt am Ende zum Cloud Computing.

Cloud Computing soll zu einer dauerhaften Verbesserung der Kostenstruktur durch Kostenreduktion führen, indem die benötigten Leistungen nur nach Bedarf genutzt und anschließend abhängig vom Verbrauch abgerechnet werden. Weitere Vorteile werden in der nachhaltigen Produktivitätssteigerung und Flexibilität einer Organisation gesehen. Aber auch die Anbieter von Cloud Computing Diensten können ihren Profit anhand einer besseren Auslastung ihrer Ressourcen und die Nutzung von Skaleneffekten steigern.

Neben hellen existieren aber auch immer dunkle Wolken. Sicherheit, Datenschutz(!) und Qualitätssicherung sind Themen denen sich Anbieter von Cloud Computing Diensten stellen und Lösungen finden müssen. Des Weiteren macht Cloud Computing für die Anbieter nur Sinn, wenn sie ihre Angebote, Abläufe und Prozesse standardisieren. Stellt sich die Frage, ob Unternehmen bereit sind, sich ihre Geschäftsprozesse und die IT-Infrastruktur bis ins kleinste Detail diktieren zu lassen und die Angebote der Anbieter überhaupt den Anforderungen der Unternehmen entsprechen.

Graphik:

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Events

Blitznews: CloudCamp Hamburg

Das CloudCamp Hamburg wurde heute auf Freitag, 17. September 2010 festgelegt.

Alle weiteren Informationen können auf der offiziellen Webseite http://cloudcamp.org/hamburg oder auf http://cloudcamp-hamburg.org nachgelesen werden.

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Analysen

Nachteile des Cloud Computing

Konstante Internetverbindung
Cloud Computing ist nur möglich, wenn eine Internetverbindung verfügbar ist. Da durch ergibt sich hiermit schon ein Single-Point-of-Failure.

Langsame Verbindungen
Um Cloud Computing akzeptal einsetzen zu können, bedarf es einer schnellen Internetverbindung. Es kann sonst sehr lange dauern, bis die Seiten in einem großen Dokument durchgesehen werden können.

Geschwindigkeitsprobleme
Trotz einer schnellen Internetverbindung können webbasierte Anwendungen langsamer sein als die auf dem lokalen System. Das liegt an der Zeit, die der Transfer benötigt, um die Daten zwischen der Cloud und dem Arbeitsplatzrechner auszutauschen.

Schutz der gespeicherten Daten
Beim Cloud Computing werden alle(!) Daten in der Cloud gespeichert. Dadurch ergeben sich natürlich die Fragen: Wie sicher ist die Cloud? Haben andere, möglicherweise unauthorisierte Benutzer Zugriff auf meine Daten?

Datenverlust durch die Cloud
Im Prinzip sind die Daten durch das Speichern über mehrere Server und Standorte hinweg redundant vor Verlust geschützt. Sollten die Daten nun aber doch aus irgendeinem Grund verloren gehen, existiert kein physikalisches bzw. lokales Backup dieser Daten. Die Daten sind dann einfach weg. Das kann umgangen werden, indem regelmäßig Backups aus der Cloud auf einen lokalen Rechner abgelegt werden, was aber nicht im Sinne des Cloud Computings wäre.

Abhängigkeit
Unternehmen machen sich zunehmend abhängig von ihren Dienstleistern. Wurden Teile der Infrastruktur einmal in die Cloud migriert, ist der Weg zurück nicht mehr so einfach. Die Dienstleister bieten Utilities um die Daten vom Unternehmen in die Cloud zu vereinfachen. Programme um die Daten wieder aus der Cloud heraus zu migrieren existieren aber bisher noch nicht. Genau so wenig existieren Programme um die Daten zwischen unterschiedlichen Anbietern zu übertragen, was daran liegen mag, dass jeder Anbieter mit unterschiedlichen Standards arbeitet. Da bleibt die Frage offen: Einmal Cloud – immer Cloud bzw. immer dieselbe Cloud?